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!!!!!! Aufgrund der Corona-Pandemie,  werden Außer-Haus-Termine nur im Ausnahmefall vorgenommen. Falls Sie uns mal telefonisch nicht im Büro erreichen, arbeiten wir wahrscheinlich gerade in Homeoffice. Dann schreiben Sie uns bitte per Signal-Massenger oder per Mail an. Besprechungen werden wenn möglich, im Moment per Zoom-Konferenz abgehalten. Vielen Dank für Ihr Verständnis in dieser besonderen Zeit!!!!!!!
  • ab 01.01.2020 sind sonstige Auszahlungen an Mitarbeiter (z.B. Übernahme Tankquittungen) nicht mehr steuerbegünstigt
  • ab 01.01.2020 gilt die Kassen-Meldepflicht an die Finanzbehörde (für alle Verwender von elektronischen Kassensystemen)
  • ab 01.01.2020 gibt es eine Belegausgabepflicht, daher auch z. B. Friseure sind verpflichtet ihren Kunden einen Kassenbeleg auszuhändigen
  • Online-Banking und Online-Shopping werden ab dem 14. September 2019 sicherer (Zahlungsdienstrichtlinie)
  • neue Gleitzonenregelung ab 07/2019. Dabei wurde die Gleitzeitgrenze von 850,00 Euro auf 1.300 Euro monatlich angehoben
  • Ab dem 01.06.2018 erhält jeder Mandant-/in auf Wunsch monatlich kostenlos eine Mail mit Themen rund um Änderungen zu steuerrechtlichten, arbeitsrechtlichen und weiteren interessanten Neuerungen
  • Abgabefristen Steuererklärungen von 2017:
  • zum 31. Mai.2018  wenn man zur Abgabe  verpflichtet ist
  • auf schriftlichen Antrag an das Finanzamt ist eine Fristverlängerung bis zum 30.09.2018 möglich (Begründung: z.B. Arbeitsüberlastung oder Krankheit)
  • wenn man einen Steuerberater-/in für die Steuererklärungen engagiert, dann bleibt Zeit bis zum 31.12.2018
  • Ab 2018 gibt es eine neue EU-Richtlinie im Bereich des Zahlungsverkehrs:

    Zum Beispiel:

    Bankkunden können anderen Unternehmern zukünftig besser einen Zugriff auf das eigene Konto erlauben, zum Beispiel für Buchhaltungs- oder Verwaltungszwecke. Die TAN-Listen (Papier) werden im Online-Banking abgeschafft

  • Ab 01.01.2018: die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) steigt von 410 Euro auf 800 Euro.  Wirtschaftsgüter bis 250 Euro werden sofort abgeschrieben.

  • Bei Wirtschaftsgütern, deren Anschaffungskosten oder Herstellungskosten zwischen 251 Euro und 800 Euro liegen, können Sie wählen zwischen Sofortabschreibung und Sammelposten.

    Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten oder Herstellungskosten zwischen 801 Euro und 1.000 Euro schreiben Sie über die Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle ab oder legen sie in den Sammelposten ein. Sofern Sie auch die Wirtschaftsgüter zwischen 251 Euro und 800 Euro in diesem Sammelposten einlegen, sind Sie verpflichtet alles zusammen über fünf Jahre abzuschreiben!

  • Gute Aussicht für kleine Betriebe: Ausschreibungen ab Oktober 2018 nur noch elektronisch, somit ist kein "Geklüngel" mehr auf anderen Wegen möglich
  • Vorsicht: ab Januar 2018 können alle Registrierkassen in Läden ohne vorherige Anmeldung von "verdeckten" Betriebsprüfern geprüft werden