Ab 2018 gibt es eine neue EU-Richtlinie im Bereich des Zahlungsverkehrs:
Zum Beispiel:
Bankkunden können anderen Unternehmern zukünftig besser einen Zugriff auf das eigene Konto erlauben, zum Beispiel für Buchhaltungs- oder Verwaltungszwecke. Die TAN-Listen (Papier) werden im Online-Banking abgeschafft
Ab 01.01.2018: die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) steigt von 410 Euro auf 800 Euro. Wirtschaftsgüter bis 250 Euro werden sofort abgeschrieben.
Bei Wirtschaftsgütern, deren Anschaffungskosten oder Herstellungskosten zwischen 251 Euro und 800 Euro liegen, können Sie wählen zwischen Sofortabschreibung und Sammelposten.
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten oder Herstellungskosten zwischen 801 Euro und 1.000 Euro schreiben Sie über die Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle ab oder legen sie in den Sammelposten ein. Sofern Sie auch die Wirtschaftsgüter zwischen 251 Euro und 800 Euro in diesem Sammelposten einlegen, sind Sie verpflichtet alles zusammen über fünf Jahre abzuschreiben!